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   BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62   

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https://dejure.org/1963,3016
BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62 (https://dejure.org/1963,3016)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1963 - VIII B 25.62 (https://dejure.org/1963,3016)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1963 - VIII B 25.62 (https://dejure.org/1963,3016)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 870
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.11.1956 - V C 110.55

    Gebrauchmachen von der Alleinzuweisung nach § 15 Abs. 6

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62
    Nach dem Urteil BVerwGE 4, 180 kann das Wohnungsamt nach Lage des Falles eine Alleinzuweisung verfügen, um beim Wegfall des Hauptmieters den bisherigen Untermieter in der Wohnung zu belassen, ohne daß seine Beschränkung auf den von ihm bisher innegehabten Wohnraum notwendig wäre.

    Durch die Alleinzuweisung eines Untermieters wird der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht verletzt; davon ist das Bundesverwaltungsgericht schon im Urteil BVerwGE 4, 180 ausgegangen, ohne daß es erforderlich war, dies ausdrücklich auszusprechen.

    Zu Unrecht meint der Kläger, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung BVerwGE 4, 180 ab.

  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß, wenn die Revision nicht zugelassen ist, wegen der in § 133 VwGO aufgeführten Verfahrensmängel nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft ist (BVerwGE 12, 107; Beschluß vom 13. November 1961 - BVerwG I B 109.61 -).
  • BVerwG, 04.05.1956 - V C 172.55

    Recht des Verfügungsberechtigten auf Auswahl des Mieters - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62
    Nach dem Urteil BVerwGE 3, 267 ist § 15 Abs. 6 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes - WBewG -, jetzt geltend in der Fassung von 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 418), nicht nur dann anwendbar, wenn ein Spitzenfall der Dringlichkeit vorliegt, sondern schon dann, wenn die Alleinzuweisung die einzige wohnungswirtschaftlich vertretbare Lösung darstellt.
  • BVerwG, 13.11.1961 - I B 109.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß, wenn die Revision nicht zugelassen ist, wegen der in § 133 VwGO aufgeführten Verfahrensmängel nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft ist (BVerwGE 12, 107; Beschluß vom 13. November 1961 - BVerwG I B 109.61 -).
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